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Die Reservierungsvereinbarung ist eine Verpflichtung des Maklers gegenüber einem Interessenten, das Objekt für einen bestimmten Zeitraum keinen anderen Interessenten anzubieten. Sie ist nur beim qualifizierten Alleinauftrag von Bedeutung, da nur hier die Garantie seitens des Maklers besteht, dass der Hauptvertrag nur durch seine Aktivitäten und nicht durch Aktivitäten anderer Makler oder Kunden zustande gekommen ist.
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