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Beim qualifizierten oder erweiterten Alleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, auch dann eine Provision zu zahlen, wenn der Vertragsabschluss ohne Mitwirken des Maklers zustande kommt. Den Eigentümern wird für einen festgelegten Zeitraum verboten, ihre Immobilie eigenhändig oder über einen anderen Immobilienmakler zu verkaufen. Eigentümer sind dazu verpflichtet, Interessenten an den Makler zu verweisen, der im Gegenzug seine Tätigkeit nicht vor Vertragsende aufgeben darf.
Sie sind Eigentümer einer Immobilie und denken über deren Verkauf nach? Dann geben wir Ihnen im ersten Schritt gerne eine Objektbewertung an die Hand – kostenlos & unverbindlich.