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Bei einem sogenannten Optionskauf besteht für Mieter die Option, den Mietgegenstand zu einem späteren Zeitpunkt von einer Genossenschaft zu erwerben. Der Unterschied zum Mietkauf ist hier, dass die Mieter nicht zum Kauf verpflichtet sind. Es ist also die Entscheidung des Mieters, ob er kaufen möchte oder nicht. Der Verkäufer lässt das Optionsrecht hierfür im Grundrecht vermerken.
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