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Die notarielle Beurkundung ist in Deutschland oft die Voraussetzung, damit Willenserklärungen oder Verträge tatsächlich wirksam sind. Auch bei Immobiliengeschäften ist eine Beurkundung von einem Notar erforderlich, da diese im BGB § 311b Absatz 1 beim Immobilienkaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer gesetzlich vorgeschrieben ist.
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