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Ein Notaranderkonto ist ein spezielles Konto, welches vom Notar treuhänderisch geführt wird. Hierauf zahlt der Käufer einer Immobilie den verlangten Preis für das Objekt ein und gegenüber dem Verkäufer entsteht die Sicherheit, dass der Käufer in der Lage ist, den Betrag zu zahlen. Es wird also zur Hinterlegung des Kaufpreises bei Immobilientransaktionen kostenpflichtig angelegt, wobei diese Form heute kaum noch genutzt wird. Grundsätzlich ist in diesem Fall der Käufer vorleistungspflichtig, weshalb er dem Treuhänder den Kaufpreis überweist. Im notariellen Kaufvertrag wird genau festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Auszahlung an den Verkäufer stattfindet. Ein üblicher Zeitpunkt ist nach der Übergabe der gekauften Immobilie.
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