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Wenn eine gekaufte Immobilie nicht zur Eigennutzung bestimmt ist, spricht man von einer Kapitelanlage. Der Käufer entscheidet sich für den Kauf, um durch Mieten eine regelmäßige Einnahme zu generieren und von Steuervorteilen zu profitieren, da dann die Schuldzinsen, die Erhaltungs- und Verwaltungskosten und die Abschreibungen für die Immobilie als Werbungskosten gelten, die von den Mieteinnahmen der Immobilie abgezogen werden können. Die sich daraus ergebenden Verluste aus der Vermietung können steuerlich geltend gemacht werden.
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