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Der Hauptvertrag kann ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag sein. Wenn ein Maklervertrag besteht, entsteht dann der Provisionsanspruch, wenn der vom Immobilienmakler vermittelte Hauptvertrag abgeschlossen ist. Um Anspruch auf die Provision zu haben, muss der Vertrag rechtswirksam sein und endgültig abgeschlossen werden. Er ist unabhängig davon, ob der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.
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