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Die Grunderwerbssteuer ist die Umsatzsteuer beim Grundstückshandel, richtet sich nach dem Kaufpreis und zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf. Die Grunderwerbssteuer wird einmalig vom Käufer fällig, wenn ein bebautes oder unbebautes Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung gekauft oder erworben wird. Der Betrag wird an das jeweilige Bundesland gezahlt, kann aber an die jeweilige Kommune, in der das Grundstück liegt, weitergegeben werden. Die Höhe der Grunderwerbssteuer schwankt je nach Bundesland, liegt grundsätzlich aber im Bereich von 3,5 bis 6,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
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