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Der gemeine Wert ist ein Maßstab in der Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer. Er wird durch den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre, bestimmt. Dieser Wert entspricht dem Preis, den ein fremder Dritter bezahlen würde.
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