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Das Anderkonto, auch bekannt als Treuhandanderkonto, ist eine spezielle Form des Treuhandkontos, welches von einem beurkundenden Notar zeitlich begrenzt als Sonderbankkonto zur Verwaltung fremder Gelder eingerichtet wird. Bis alle Verpflichtungen aus dem geltenden Vertrag erfüllt sind, bleibt die Summe des Kaufpreises auf dem Konto. Unterschieden wird hier zwischen verdeckten und offenen Treuhandkonten. Gewöhnliche Treuhandkonten unterliegen keinen besonderen juristischen Regeln. Bei einer potenziellen Zahlungsunfähigkeit des Treuhänders fällt das auf Anderkonten vorhandene Guthaben nicht in dessen Vermögenskasse.
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